Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoffen passiert Bundesrat

Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoffen passiert Bundesrat

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der „Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff“ (auch Einwegkunststoffverbotsverordnung oder EWKVerbotsV) zugestimmt. Ab dem 03.07.2021 dürfen Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS / auch bekannt als Styropor) nicht mehr verkauft werden. Darüber hinaus heißt es seitens der Bundesregierung: „Mit der Verordnung werden herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden. Landen sie in der Umwelt und nicht in der gelben Tonne, verbleiben sie dort viele Jahrzehnte - genau wie Einweg-Plastiktüten. Verboten werden zudem Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen“.

Verbot für sämtliche To-go-Einwegverpackungen aus Kunststoffen?

Diese Formulierung könnte nun zu der Einschätzung führen, dass sämtliche To-go-Einwegverpackungen aus Kunststoffen künftig verboten seien – doch trifft diese Interpretation tatsächlich zu? Für mehr Klarheit sorgt hier der Blick in die Verordnung selbst. Dort ist unter §3 zu lesen, dass das Verbot für Lebensmittel- und Getränkebehälter tatsächlich nur jene aus EPS betrifft. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass To-go-Verpackungen aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffe wie PP oder Papierbecher mit Kunststoffbeschichtung) weiterhin in Umlauf gebracht werden dürfen. Als Begründung für diese Produktauswahl beruft man sich u.a. auf europäisches Recht. Hier heißt es, „dass für die dem Verbot unterfallenden Einwegkunststoffprodukte bereits geeignete, nachhaltigere und preisgünstige Alternativen vorhanden sind und nur ein Verbot die Verwendung dieser Alternativen sowie innovativer anderweitiger Lösungen für nachhaltigere Geschäftsmodelle, Wiederverwendungsalternativen und Ersatzwerkstoffe fördert“ . Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass andere Take-Away-Behältnisse derzeit nicht für geeignet oder nachhaltig gehalten bzw. als nicht wirtschaftlich zumutbar erachtet werden.

Einsparpotenziale durch die neue Verordnung – und darüber hinaus

In der Verordnung selbst ist darüber hinaus zu lesen, dass für die Herstellung von To-go-Verpackungen aus EPS lediglich 9.500 Tonnen im Jahr benötigt werden. Demgegenüber stehen (laut einer Studie der Deutschen Umwelthilfe) allein 17.500 Jahrestonnen Papier nur für die Produktion von Bechern. Hinzu kommen noch einmal 23.000 Tonnen Rohöl für die Herstellung der Polyethylen-Beschichtungen der Kaffeebecher sowie der Polystyrol-Becher und der Polystyrol-Deckel . In dieser Berechnung sind andere Behältnisse wie Teller oder Boxen noch nicht erfasst. Dennoch ist der Vorstoß der Bundesregierung ein positives Signal – nicht nur, weil damit die sogenannte Single-Use-Plastics-Richtlinie der EU umgesetzt wird. Die EWKVerbotsV wird zu einer Reduzierung der Einwegkunststoffmengen beitragen und den Diskurs über die Herstellung und Nutzung von Produkten mit extrem kurzer Lebenszeit anregen. Die Verbände reagieren indes unterschiedlich: Während der VKU (Verband kommunaler Unternehmen e. V.) die Verordnung begrüßt und sich damit eine Reduzierung des Litterings in den Städten erhofft (gemäß VKU-Studie machen diese Produkte ca. 20 Prozent des Straßenmüll-Volumens aus ), fürchtet der Handelsverband Deutschland HDE, dass nun vermehrt schlecht recyclebare Materialien als Alternativen eingesetzt würden, und warnt vor der „Ausweitung von Plastikverboten“.

Innovative Ansätze in der Region Augsburg

Auch in Augsburg (Stadt) entfallen derzeit nahezu ein Viertel aller Abfälle im öffentlichen Raum auf Einweg-Geschirr. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die neue Verordnung auf die Projektregion von reGIOcycle auswirkt. Das reGIOcycle-Konsortium indes fokussiert sich auch auf Maßnahmen, die über bestehende regulatorische Vorgaben hinausgehen und beschreitet innovative Wege: So sollen die Möglichkeiten der Einführung eines Pfandsystems (zunächst für Kaltgetränke) sowie die Entwicklung einer Regionalverpackung (Mehrweg aus regionalen, nachwachsenden Rohstoffen) in der Projektregion untersucht werden, um die Kunststoffabfallmengen und das Littering weiter einzudämmen. Darüber hinaus werden biobasierte Materialien auf ihre Einsatztauglichkeit für Mehrwegbecher sowie die anschließende Recyclingfähigkeit geprüft und ökobilanziell untersucht. Zudem werden auf dem Augsburger Stadtmarkt die Einsparpotenziale für Kunststoffe – insbesondere im Verpackungsbereich – untersucht sowie das Abfallerfassungssystem auf den Prüfstand gestellt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Reduzierung von Kunststoffeinträgen in die regionale Landwirtschaft durch den Kompost aus Bioabfall. Zu guter Letzt werden Best Practices für regionale Kunststoffkreisläufe eruiert und auf die Umsetzbarkeit im Raum Augsburg und darüber hinaus untersucht.

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